Mit dem neuen Tiergesundheitsgesetz wurde unter anderem die Tierseuchenvorsorge (TierGesG §3, Absatz 3) deutschlandweit neu geregelt. In Sachsen-Anhalt wurde die TSV bei der LKV ATS GmbH installiert.
Die Beauftragung der ATS durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (jetzt Ministerium für Wirtschaft, Touristik, Landwirtschaft und Forsten) bildet den rechtlichen Rahmen für die Tötung der zur Tötung angeordneten Tiere (Geflügel und Schweine) im Tierseuchenfall durch die ATS.
Während für Großbestände Dienstleister gebunden werden ist für Kleinbestände die ATS mit eigenem Personal zuständig. Hier stehen die Ausbildung sowie die Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit durch Übungen und medizinischer Vorsorgeuntersuchungen im Vordergrund.
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