Kennzeichnung

Nicht nur Rinder, auch Schweine, Schafe und Ziegen müssen mit Ohrmarken gekennzeichnet werden. Dabei sind die darauf anzubringenden Angaben und auch die Form der Ohrmarke von Tierart zu Tierart unterschiedlich. Tierhalter müssen laut Viehverkehrsverordnung den Jahresbedarf beim LKV bestellen.

Mastrind Milchvieh

Rinder

Kälber sind innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt mit zwei Ohrmarken mit identischen Nummern zu kennzeichnen. Verliert ein Rind im Laufe des Lebens eine oder beide Ohrmarken hat der Tierhalter unverzüglich die entsprechende Anzahl von Ersatzohrmarken beim LKV zu bestellen.

Rinder
Schwein

Schwein

Schweine sind vom Tierhalter im Ursprungsbetrieb spätestens beim Absetzen mit einer Ohrmarke zu kennzeichnen. Dabei werden alle Tiere aus einem Geburtsbetrieb mit Ohrmarken mit denselben Angaben markiert. Die Ohrmarke enthält auf der Vorderseite (Dornteil) in schwarzer Schrift auf weißen Grund mindestens folgende Angaben:

  • DE (für Deutschland),
  • das für den Sitz des Betriebes geltende amtliche Kfz-Kennzeichen des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt und
  • die letzten sieben Ziffern der Registriernummer.
Schwein
Schaf/Ziege

Schaf/Ziege

Schafe und Ziegen sind durch den Tierhalter innerhalb von neun Monaten, jedoch spätestens vor dem Verbringen aus dem Geburtsbetrieb zu kennzeichnen.

Zuchttiere und Tiere, die länger als ein Jahr leben, müssen mit zwei gelben Ohrmarken mit einer individuell zugeteilten Nummer, wobei eine Ohrmarke einen Transponder enthält, markiert werden.

Wahlweise steht für diese Tiere auch die Kennzeichnung mit einem Bolus mit elektronischem Speicher und einer Ohrmarke zur Verfügung. 

Schlachttiere, die innerhalb von 12 Monaten nach der Geburt in Deutschland geschlachtet werden, können mit nur einer weißen Ohrmarke und den Angaben

  • DE (für Deutschland),
  • das für den Sitz des Betriebes geltende Kfz-Kennzeichen des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt und
  • die letzten sieben Ziffern der Registriernummer

markiert werden.

Bei Verlust der Ohrmarke müssen diese Tiere umgehend neu gekennzeichnet werden. Bei einem Schlachttier erfolgt dies mit einer neuen weißen Ohrmarke.

Für Zuchttiere, bzw. Tiere, die älter als ein Jahr sind, kann der Tierhalter eine neues gelbes Ohrmarkenpaar einziehen.

Die Umkennzeichnung des Tieres ist im Bestandsregister einzutragen. Oder der Tierhalter kann bei Verlust der Ohrmarke(n) auch beim LKV identische Ersatzohrmarken bestellen.   

Schaf/Ziege

Schweine

Schweine Bestandsregister

Dateigröße: 43.55 KB

Meldung Schweinebewegung

Dateigröße: 535.60 KB

Schafe/Ziegen

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