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Bis zum 14.01.2024 müssen Tierhalter wieder den Anfangstierbestand und die Bestandsänderungen für das 2. Halbjahr melden. Die Meldung des Einsatzes von "antibakteriell wirksamen Substanzen" erfolgt durch die Tierärzteschaft. Wenn im 2. Halbjahr 2023 keine Antibiotika zum Einsatz kamen, ist der…

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