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LKV Sachsen-Anhalt e.V. am 19. Dezember 2011


Vermarktung von Schlachtkühen und Färsen im QS-System

Rinderhaltende Betriebe, die nur für die Produktionsart RINDERMAST (1001) QS-zertifiziert sind, gleichzeitig aber eine eigene Milchviehherde halten, können ab Januar 2012 auch Schlachtkühe und Färsen als QS-Rinder vermarkten. Deshalb werden im nächsten QS-Audit die Anforderungen des Leitfadens Rinderhaltung sowohl für die Rindermast als auch für die Milchviehhaltung überprüft. Es werden keine Anforderungen zur Milchgewinnung kontrolliert.

Darüber hinaus dürfen weiterhin zugekaufte Schlachtkühe und Färsen ins QS-System vermarktet werden, wenn diese Tiere mindestens ein halbes Jahr unter QS-Bedingungen gehalten wurden.

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